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Lehrgangskosten

Kostenübersicht Jagdlehrgang Schleswig, Stand April 2015

Die Lehrgangsgebühr wird als Pauschale erhoben.

Der Betrag setzt sich aus den

– Personalkosten für die Unterrichtseinheiten

– Aufwand für Lehrgangsmaterial

– Schiessausbildung: Standgebühr, Wurfscheiben, Munition

– Fangjagdseminar

– Praxisausbildung: Feld, Wald, Jagdliche Einrichtungen, Wildbrethygiene, Jagdhunde

zusammen.

Die Lehrgangsgebühr für Jugendliche unter 18 Jahren wird durch die Lehrgangsleitung bezuschusst.

Die Prüfungsgebühr zum Antreten der Jagdscheinprüfung beträgt derzeit ca. 180 Euro – diese ist per Überweisung vor Antreten der Prüfung an den Kreis Schleswig-Flensburg zu zahlen.

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